Aussendung der AuslandsösterreicherInnen-Abteilung
des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten:
Doppelbürger können ausländischen Familiennamen führen
Antrag nach 'Namensänderungsgesetz (NÄG)' nötig
Für österreichische StaatsbürgerInnen, die im Ausland leben und eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, ist eine Angleichung der österreichischen Namensführung an die nach ausländischem Recht geführte Form auf Grund eines Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes (Zl. 2005/06/0021, 14.07.2005) möglich.
Dies betrifft insbesondere österreichische StaatsbürgerInnen, die gleichzeitig eine Staatsangehörigkeit eines lateinamerikanischen Landes haben, und ihren Familien- (häufig Doppel-) Namen nach dem Recht dieses Landes führen.
Der Wunsch auf Familiennamensänderung von Doppelstaatsangehörigen, nach beiden Personalstatuten denselben Namen zu führen, stellt gemäß Verwaltungsgerichtshof einen wichtigen Grund im Sinne des § 2 Abs 1 Z 11 Namensänderungsgesetz dar, d. h. wenn der Antragsteller nach beiden Staatsangehörigkeiten unterschiedliche Familiennamen zu führen hat und mit der Namensänderung das Ziel verfolgt, nach den beiden Heimatrechten denselben Namen zu führen.
Dazu wäre eine Änderung des Familiennamens gemäß 'Namensänderungsgesetz - NÄG' zu beantragen: Die zuständige österreichische Behörde ist jene Bezirksverwaltungsbehörde, in deren örtlichen Wirkungsbereich der Antragsteller seinen Wohnsitz, mangels eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat der Antragsteller weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren örtlichen Wirkungsbereich der Antragsteller seinen letzten Wohnsitz im Inland hatte. Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, ist der Magistrat der Stadt Wien als Bezirksverwaltungsbehörde zuständig.
Beantragung österreichischer Personalausweise auch im Ausland
Die Berufs-Vertretungsbehörden nehmen nun Anträge entgegen
Durch die jüngst in Kraft getretene Novellierung des Passgesetzes (BGBl. I Nr. 6/2009) ist die Beantragung von österreichischen Personalausweisen nun auch an österreichischen Botschaften und Berufs-Generalkonsulaten möglich. Damit wird eine langjährige Forderung von AuslandsösterreicherInnen und des Außenministeriums umgesetzt.
Reisen innerhalb Europas auch nur mit dem Personalausweis möglich
Der (neue) Personalausweis im Scheckkartenformat gilt als Identitätsnachweis im gesamten Schengen-Raum, wo - trotz Wegfall der Binnengrenzkontrollen - ÖsterreicherInnen über ein gültiges Reisedokument verfügen müssen. Darüber hinaus ist der Personalausweis ein zulässiges Reisedokument für fast alle europäischen Länder. Mehr dazu siehe unter www.help.gv.at - 'Personalausweis' - bzw. direkt unter www.help.gv.at/Content.Node/3/Seite.030900.html#Passersatz).
Die Gültigkeitsdauer der Personalausweise ist wie beim österreichischen Reisepass abhängig vom Alter des/r AntragstellerIn:zwei Jahre für 0-2-Jährige, fünf Jahre für 2-12-Jährige, zehn Jahre ab dem 12. Lebensjahr.
Es gibt eine stets steigende Zahl von EWR-Ländern, die an dort wohnhafte EWR-BürgerInnen - d.h. auch AuslandsösterreicherInnen - Ausweisdokumente ausstellen, die für den Wohnsitzstaat gültig sind, aber nicht zum Staatsgrenzenübertritt berechtigen.
Persönliche Antragstellung an der Vertretungsbehörde - nicht nur im Wohnsitzstaat
Die örtlich zuständige österreichische Berufs-Vertretungsbehörde nimmt persönlich gestellte Anträge auf Ausstellung eines Personalausweises gegen eine Konsulargebühr von EUR 57,- entgegen - bzw. von EUR 27,- für ÖsterreicherInnen, die bei Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Ausstellung eines Personalausweises für ein Kind ist von Konsulargebühren befreit. Voraussetzung dafür ist, dass diese Amtshandlung innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes vorgenommen wird.
Vor kurzem wurde die örtliche Zuständigkeit der - auch für Personalausweise zuständigen - österreichischen Passbehörden im Ausland liberalisiert. Seitdem können in der EU wohnhafte AuslandsösterreicherInnen Pass und Personalausweis bei jeder österreichischen Botschaft und jedem österreichischen Berufs-Generalkonsulat innerhalb der Europäischen Union - sowie in Österreich bei jeder Passbehörde - beantragen. AuslandsösterreicherInnen mit Wohnsitz im Nicht-EU-Ausland können Pässe und Personalausweise außer bei ihrer zuständigen Vertretungsbehörde auch bei der/m geographisch ihrem Wohnsitz nächstgelegenen Botschaft / Berufs-Generalkonsulat beantragen - auch wenn diese/s in einem anderen Staat liegt - sowie in Österreich bei jeder Passbehörde.
Aufgrund der notwendigen technischen Umstellungen an den Vertretungsbehörden im Bereich der Identitätsdokumente kann es bei der Beantragung von Personalausweisen im Ausland in der Anfangszeit zu etwas längeren Bearbeitungszeiten kommen. Es ist für AuslandsösterreicherInnen aber auch möglich, Personalausweise und Reisepässe in Österreich bei jeder Passbehörde zu beantragen - mehr dazu auf www.help.gv.at/Content.Node/2/Seite.020100.html
4. Ergebnisse der AuslandsösterreicherInnen - Prioritätenumfrage
« Welche Leistungen will ich von Österreich ? »
Erste vorläufige Ergebnisse (Hohe Beteiligung, deutliche Botschaften)
Im März und April 2009 hat das Außenministerium gemeinsam mit dem Auslandsösterreicher-Weltbund (AÖWB) eine Internet-Umfrage unter AuslandsösterreicherInnen veranstaltet, bei der die Hauptinteressen der AuslandsösterreicherInnen in Bezug auf Österreich anonym festgestellt werden sollten. Aus zehn vorgegebenen Themen konnten drei als wichtigste Prioritäten ausgewählt werden. Darüber hinaus war die Nennung eines weiteren, frei formulierten Prioritätsthemas möglich. 2779 Personen haben sich aktiv an der Abstimmung beteiligt. 350 Personen haben zusätzliche Themen angeregt.
Die wichtigsten Themen sind (in der Reihenfolge der Wichtigkeit) :
Staatsbürgerschaftsangelegenheiten
Pensions- und Versicherungsfragen mit Österreichbezug
Beteiligung an österreichischen Wahlen.
Mit grösserem Abstand folgt eine zweite Gruppe :
Rückkehr nach Österreich
soziale Unterstützung im Ausland
Informationen über Österreich
Die dritte Prioritätengruppe folgt mit erheblichem Abstand zur zweiten :
Erbschaftsfragen mit Österreichbezug
Ausbildung in Österreich
AuslandsösterreicherInnen-Abgeordnete im österreichischen Parlament
Arbeitsvermittlung in Österreich
Zusätzliche wichtige Themen :
ORF-(TV-)Empfang, Rechtslage im Aufenthaltsland (und deren Änderungen), Arbeitsvermittlung im Aufenthaltsland, EU-Themen, Familienrechts- und Wehrdienstfragen, Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen, Fernstudien in Österreich, Wohnsitz und Grunderwerb, österreichische Pass- und Visumsfragen von ausländischen Angehörigen und Freunden, Veranstaltungen und Unterricht mit Österreichbezug im Aufenthaltsland, Notfallhilfe und Krisenvorkehrungen, Verwaltungsvereinfachungen, Zahl und Nähe der konsularischen Vertretungsbehörden, Modernisierung der AÖ-Vereinigungen.
Diese ersten Ergebnisse werden weiter bearbeitet und zusammen mit Vorschlägen zur Umsetzung durch den AÖWB bei der Generalversammlung des AÖWB am 4. und 5. September 2009 in Innsbruck vorgestellt. Darüber wird die ÖVB ihre Mitglieder laufend informieren.